16.05.2024

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Es wurde am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. 

Die Bedeutung von Whistleblowing 

Whistleblowing spielt eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung von Fehlverhalten und Missbrauch in Organisationen. Whistleblower können dazu beitragen, schwerwiegende Probleme aufzudecken, die sonst unentdeckt bleiben könnten. Sie können dazu beitragen, Korruption, Betrug, Missmanagement und andere Formen von Fehlverhalten aufzudecken. 

Ziel des Gesetzes 

Das Hauptziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das Gesetz verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. 

Wer kann Hinweisgeber sein? 

Der Bereich der Personen, der nach dem HinSchG geschützt ist, ist weit gefasst und umfasst alle natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Dazu gehören: 

  • Beschäftigte, auch bereits ausgeschiedene Beschäftigte, Stellenbewerber, Praktikanten, Leiharbeitnehmer 
  • Selbstständige, die Dienstleistungen erbringen, Freiberufler, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Lieferanten und deren Mitarbeiter 
  • Anteilseigner und Personen in Leitungsgremien 

Welche Verstöße können gemeldet werden? 

Nicht jede Meldung einer Verletzung von Rechtsvorschriften ist vom HinSchG umfasst. Der unter § 2 HinSchG geregelte Schutzbereich ist aber sehr weit gefasst. Hinweisgebende Personen genießen den Schutz des HinSchG, wenn sie Verstöße gegen folgende Vorschriften melden: 

  • Verstöße gegen Strafvorschriften: Dies umfasst jede Strafnorm nach deutschem Recht. 
  • Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht sind (also Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. 

Verpflichtung zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems 

Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz ist die Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems verpflichtend für: 

  • Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit mindestens 50 Mitarbeitenden. 
  • Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. 

Das Fehlen eines internen Hinweisgebersystems kann hohe Bußgelder zur Folge haben. Es ist daher wichtig, dass die betroffenen Organisationen die Anforderungen des Gesetzes erfüllen und ein sicheres, internes Hinweisgebersystem einführen. 

Fazit 

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht in Unternehmen und Behörden. Es schützt diejenigen, die Missstände aufdecken, und fördert eine Kultur der Offenheit und des Respekts für das Recht. Es ist ein wesentliches Instrument zur Stärkung der Integrität und Verantwortlichkeit in unserer Gesellschaft. Es ist wichtig, dass wir alle die Bedeutung des Whistleblowings und die Rechte der Whistleblower verstehen und respektieren. Denn letztendlich profitieren wir alle von einer Gesellschaft, in der Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität hochgehalten werden. 

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist zweifellos ein Meilenstein für Transparenz und Integrität in Unternehmen und Behörden. Doch neben den gesetzlichen Anforderungen bedarf es auch eines digitalen Mindsets, um eine wirklich offene und moderne Unternehmenskultur zu schaffen. Lade unser kostenloses E-Book „Digital Mindset“ herunter, in dem wir praktische Tipps und Beispiele geben, wie digitale Transformation erfolgreich gestaltet werden kann: https://passion4it.de/buch-digital-mindset/#book