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BAFA-Förderung für Unternehmensberatung 2027: Verlängert bis 2028, das ändert sich

Die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU läuft nicht Ende 2026 aus, sondern ist bis 31. Dezember 2028 verlängert. Für Anträge ab 1. Januar 2027 entfällt das Regionalpartnergespräch, beantragt wird nur noch über ELSTER oder BundID. Zuschuss und Deckel von 3.500 € bleiben gleich.

Von Florian Obermeier · Marketing Operations Manager
BAFA-Förderung für Unternehmensberatung 2027: Verlängert bis 2028, das ändert sich

Ja, die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU gibt es auch 2027: Das BAFA hat die Richtlinie mit geänderten Bedingungen ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Die Bemessungsgrundlage bleibt bei 3.500 €, der Zuschuss bei 50 oder 80 Prozent. Neu ist vor allem der Weg zum Antrag. PASSION4IT ist beim BAFA registriert, Beraternummer 222542, und der Digital Check zum Festpreis von 3.950 € ist förderfähig. Termin direkt buchen unter passion4it.de/booking/.

Was du aus diesem Artikel mitnimmst:

  • Bis wann die Förderung jetzt gilt und welche Fassung für deinen Antrag zählt
  • Was sich für Anträge ab dem 1. Januar 2027 ändert
  • Was gleich bleibt, vom Deckel bis zur Zahl der Beratungen
  • Ob du noch 2026 beantragen solltest oder bis 2027 warten kannst
  • Was der Digital Check mit Förderung kostet

Gibt es die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung 2027 noch?

Ja. Laut BAFA wird die Förderrichtlinie »mit geänderten Bedingungen ab dem 01. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 verlängert«. Die geänderte Fassung gilt für alle Zuwendungen, die ab dem 1. Januar 2027 beantragt werden, und längstens für Verwendungsnachweise, die bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden.

Veröffentlicht ist die Änderung im Bundesanzeiger vom 28. Oktober 2026. Damit ist die bisherige Lesart überholt, nach der das Programm zum 31. Dezember 2026 ausläuft. Der 31. Dezember 2026 bleibt trotzdem ein Datum, das du kennen solltest: Bis dahin gestellte Anträge laufen noch nach der bisherigen Fassung.

Was ändert sich für Anträge ab dem 1. Januar 2027?

Vor allem das Verfahren. Das verpflichtende Gespräch mit einem Regionalpartner entfällt, und der Antrag ist nur noch über ein ELSTER-Konto oder die BundID möglich. Als Zahlungsnachweis reicht eine Umsatzanzeige der Bank.

Zwei Änderungen betreffen die Beratung selbst. Der Höchstumfang wird nicht mehr in Tagen, sondern mit 40 Stunden Beratung angegeben. Und die Umsatzsteuer kann förderfähig sein: Unternehmen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können die Bruttokosten ansetzen, alle anderen die Nettokosten. Am Deckel der Bemessungsgrundlage ändert das nichts.

PunktAnträge bis 31.12.2026Anträge ab 01.01.2027
Regionalpartnergesprächverpflichtendentfällt
Antragswegbisheriges Verfahrennur über ELSTER oder BundID
Höchstumfang der Beratungfünf Tage40 Stunden
Umsatzsteuernicht förderfähigbrutto förderfähig ohne Vorsteuerabzug, sonst netto
Bemessungsgrundlagehöchstens 3.500 €höchstens 3.500 €
Fördersatz50 % oder 80 %50 % oder 80 %

Was bleibt bei der BAFA-Förderung gleich?

Die Höhe. Die förderfähigen Beratungskosten betragen weiterhin höchstens 3.500 €. In den alten Bundesländern mit Berlin und der Region Leipzig gibt es 50 Prozent, also höchstens 1.750 €, in den neuen Bundesländern mit den Regionen Lüneburg und Trier 80 Prozent, also höchstens 2.800 €.

Gleich bleibt auch die Grenze bei der Zahl der Beratungen: höchstens zwei pro Jahr und fünf innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinie. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Und weiterhin gilt, dass der Antrag vor Beginn der Beratung bewilligt sein muss. Eine Beratung, die schon läuft, lässt sich nicht nachträglich fördern.

Soll ich noch 2026 beantragen oder bis 2027 warten?

Das hängt vor allem daran, wann die Beratung starten soll. Ein Zuschuss geht durch Warten nicht verloren, weil Höhe und Deckel gleich bleiben. Wer bis Jahresende beantragt, durchläuft noch das bisherige Verfahren mit Regionalpartnergespräch, wer ab Januar beantragt, braucht dafür ein ELSTER-Konto oder die BundID.

Für einen Antrag nach der bisherigen Fassung musst du den Verwendungsnachweis spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens einreichen. Wer die Beratung erst im Frühjahr 2027 braucht, plant den Antrag deshalb sinnvoll nach den neuen Regeln. Ob dein Vorhaben förderfähig ist, entscheidet in beiden Fällen das BAFA.

Was kostet der Digital Check mit BAFA-Förderung?

Der PASSION4IT Digital Check kostet 3.950 € Festpreis zzgl. Reisekosten. Mit BAFA-Förderung liegt der Eigenanteil bei 2.200 € in den alten und 1.150 € in den neuen Bundesländern, sofern der Antrag vor Beginn bewilligt ist. In zwei bis vier Wochen bewerten wir den digitalen Reifegrad über fünf Dimensionen, am Ende steht eine priorisierte Roadmap mit Quick Wins.

Förderfähig sind bei PASSION4IT auch der KI-Workshop zum Festpreis von 3.900 € netto mit 2.150 € Eigenanteil in den alten Bundesländern und der Beratungsanteil der Smarten Softwareauswahl. Für jede Leistung gilt derselbe Deckel von 3.500 €.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bis wann gilt die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen jetzt?

Bis zum 31. Dezember 2028. Die geänderte Richtlinie gilt für alle Anträge ab dem 1. Januar 2027 und längstens für Verwendungsnachweise, die bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden.

Brauche ich ab 2027 noch ein Gespräch mit einem Regionalpartner?

Nein. Für Anträge ab dem 1. Januar 2027 entfällt das verpflichtende Regionalpartnergespräch. Den Antrag stellst du dann über dein ELSTER-Konto oder die BundID.

Wird ab 2027 mehr gefördert?

Nein. Die Bemessungsgrundlage bleibt bei höchstens 3.500 €, der Zuschuss bei höchstens 1.750 € in den alten und 2.800 € in den neuen Bundesländern. Neu ist nur, dass Unternehmen ohne Vorsteuerabzug die Bruttokosten ansetzen können.

Ist PASSION4IT für die BAFA-Förderung zugelassen?

PASSION4IT ist beim BAFA als Beratungsunternehmen registriert, Beraternummer 222542. Die Förderfähigkeit deines konkreten Vorhabens prüft und bewilligt das BAFA.

Woher stammen die Angaben?

Von der Programmseite des BAFA »Förderung von Unternehmensberatungen für KMU« und aus der zweiten Änderung der Förderrichtlinie vom 15. Oktober 2026, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 28. Oktober 2026 (BAnz AT 28.10.2026 B3), Stand 3. November 2026. Dieser Artikel ist keine Förder- oder Rechtsberatung.

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